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(1956-F)-Ein zum Tode verurteilter ist entflohen - Krimi     6877

 

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Inhalt:
Handlung Der Film beruht auf einer wahren Begebenheit, der Flucht des französischen Offiziers André Devigny (1916–1999) aus dem von der Wehrmacht requirierten Gefängnis Fort Montluc nahe Lyon. Frankreich im Zweiten Weltkrieg: Der gefangengenommene französische Offizier Fontaine wird von der SS scharf verhört und anschließend in eine Zelle verbracht, aus der kein Entfliehen möglich zu sein scheint. Die Tage verlaufen immer in ein und demselben Rhythmus, Eintönigkeit bestimmt den Ablauf. Die wenigen im Flüsterton gehaltenen Worte zwischen den gefangenen Soldaten beim allmorgendlichen Waschgang sind bereits ein Höhepunkt. Fontaine ist der einzige unter ihnen, der an Flucht denkt. Mit großer Anstrengung und Geduld bereitet er seinen gewagten Ausbruch vor. Primitives Werkzeug, mit dem er sich, ohne Hilfe von außen, Freiheit verschaffen will, ist sein einziges Hilfsmittel. Die Mitgefangenen, die sich im Gefängnisalltag eingerichtet haben, sind keine Hilfe. Unmittelbar vor dem Tag X sperren die Deutschen einen weiteren Gefangenen in seine Zelle. Der gerade einmal 16 Lebensjahre zählende Junge trägt eine deutsche Uniformjacke. Ist er ein Spitzel? Fontaine muss sich entscheiden: für Vertrauen oder die Beerdigung seines Plans. Er wählt das Erste und weiht den Jungen in sein Vorhaben ein. Gemeinsam wird eines Nachts der Ausbruch gewagt – und der gelingt. Produktionsnotizen Der Film wurde am 11. November 1956 uraufgeführt, in Deutschland lief Bressons Inszenierung am 20. September 1961 an. Die kargen Filmbauten entwarf Pierre Charbonnier. Auszeichnungen Regiepreis der Filmfestspiele von Cannes 1957 für Robert Bresson. Außerdem wurde der Film für die Goldene Palme nominiert. Kritikerpreis des Syndicat français 1957 NBR Award des National Board of Review 1957 Étoile de Cristal, Großer Preis 1957 Kritiken François Truffaut schrieb 1956: „Un condamné à mort s'est échappé ist der minutiöse Bericht vom Ausbruch eines Mannes. Tatsächlich geht es um eine peinlich genaue Rekonstruktion, und der Major Devigny, der vor dreizehn Jahren die Geschichte erlebt hat, hat den Drehort keinen Moment lang verlassen. Bresson verlangte von ihm unentwegt, daß er dem anonymen Schauspieler zeige, wie man in einer Zelle einen Löffel hält, wie man auf die Mauern schreibt und wie man schläft. Wir leben wirklich mit Fontaine in seinem Gefängnis, nicht nur neunzig Minuten lang, sondern zwei Monate, und das macht es so aufregend.“[1] In Reclams Filmführer ist zu lesen: „Bresson geht es nicht um die äußere Spannung, die ein solches Thema hergeben könnte; daher hat er den glücklichen Ausgang schon im Titel annonciert. Er wollte vielmehr beim Publikum eine „innere Erregung“ auslösen. Er sagte: „Was mir vorschwebt, ist gleichzeitig ein Film der Dinge und der Seele. Das heißt, daß ich versuchen will, die Seele durch die Dinge sichtbar zu machen…“ Folgerichtig versagt er sich aller Effekte der üblichen „Ausbruchsfilme“. Er reiht die Einstellungen fast schmucklos aneinander, erzählt gleichsam, ohne die Stimme zu heben. Aber gerade diese scheinbare Monotonie erweist sich als höchst kunstvolles Gestaltungsmittel. Die Kamera belauert den Hauptdarsteller, die hastigen Wortfetzen, mit denen sich die Häftlinge verständigen. Sie zeigt verschlossene Gesichter und immer wieder die Dinge: primitive Handwerkszeuge, zersplitterndes Holz, einen Fetzen Papier, auf dem Nachrichten ausgetauscht werden.“[2] Im Lexikon des Internationalen Films heißt es: „Erstmals im Schaffen Bressons eine konsequente Trennung von Bild und Kommentar sowie ein Verzicht auf Totalen zugunsten der symbolisch verdichteten Detaileinstellung. In seiner formalen Strenge und Radikalität ist der Film offen für ein gleichnishaftes Verständnis, das auch christlich erklärt werden kann und dem es um die Berufung des Menschen schlechthin zur Freiheit geht.“[3] Der DVD-Begleittext schreibt: „Bresson rhythmisiert seinen Film streng – regelmäßig sind die zum Hofgang antretenden Gefangenen, der in seiner Zelle an dem Fluchtweg arbeitende Fontaine zu sehen und die Gewehrsalven des Erschießungskommandos zu hören – und arbeitet erstmals lediglich mit Laiendarstellern, welche dem Stoff, übrigens ein Merkmal aller späteren Werke Bressons, auf Grund ihres „mechanisch“ wirkenden Schauspiels gewissermaßen eine universelle Gültigkeit garantieren und den Fokus des Zuschauers vielmehr auf das Dargestellte als auf die Art der Darstellung lenken. Durch eine minimalistische Bildsprache und die Tatsache, dass der Ausgang des Fluchtversuches bereits im Titel vorweggenommen wird, versucht der Regisseur eine höchstmögliche Spannungsarmut zu erreichen; die Erlösungsbotschaft ist es, auf die der Film konsequent hinarbeitet, und sich dementsprechend von anderen Filmen dieser Art bewusst distanziert. Dennoch ist Un condamné à mort s’est échappé von einer großen atmosphärischen Dichte, da der Film in einer bedrückend engen Gefängnisanstalt situiert ist und Fontaine das Datum seiner Hinrichtung unbekannt bleibt, wodurch zusätzliches Unbehagen entsteht. Bezeichnend für Bressons Vorgehen ist zudem, dass er auf Gesichtstotale, im Gegensatz zu späteren Werken wie etwa Mouchette oder Au hasard Balthazar, vollständig verzichtet; die dargestellten Charaktere, v. a. die Gefängniswärter, werden zu bloßen Funktionseinheiten, die es für Fontaine zu überwinden gilt, degradiert. Die Sehnsucht des Protagonisten nach Freiheit und sein Überlebensdrang finden außerdem in der selten erklingenden musikalischen Untermalung, das „Kyrie“ aus der c-Moll Messe von Mozart, eine Entsprechung.“[4]